Reverse-Charge-Auswertung
Ermittelt und prüft relevante Reverse-Charge-Umsätze aus den Buchungsdaten.
Reverse-Charge-Auswertung in Fin3000
Ermittelt und prüft relevante Reverse-Charge-Umsätze aus den Buchungsdaten. Gedacht für kleine Unternehmen.
Wo das hingehört
Diese Funktion gehört zum Bereich Steuern & Auswertungen — Fin3000. Dort steht, wie sie mit den übrigen Funktionen zusammenspielt.
So arbeitet Reverse-Charge-Auswertung
Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, nicht der Leistende (§ 13b UStG). Wer solche Umsätze über das Jahr verteilt gebucht hat, muss sie zur Voranmeldung wieder einsammeln — und dabei erkennen, welche Buchung überhaupt dazugehört. Die Reverse-Charge-Auswertung durchsucht die Buchungssätze eines Zeitraums und stellt die betroffenen Zeilen mit Richtung, Satz und Summen zusammen.
Schritt für Schritt
- Firma und Zeitraum wählen.
- Fin3000 durchsucht die Buchungssätze des Zeitraums nach zwei Merkmalen: einem DATEV-Steuerschlüssel aus dem Reverse-Charge-Bereich oder einer ausdrücklichen Markierung am Buchungssatz.
- Je Treffer werden Satz und Richtung bestimmt — erhaltene oder erbrachte Leistung.
- Die Auswertung zeigt jede Zeile mit Buchungsdatum, Konto, Gegenkonto, Text, Steuerschlüssel samt Klartext, Netto und Steuer, dazu getrennte Summen für erhaltene und erbrachte Leistungen.
- Zeilen ohne ableitbaren Steuersatz oder ohne Schlüssel bekommen einen Prüfhinweis und werden mitgezählt, statt still zu verschwinden.
Die Erkennung stützt sich auf die DATEV-Steuerschlüsseltabelle, die in Fin3000 mit 291 Schlüsseln hinterlegt ist. Als Reverse-Charge gilt ein Schlüssel, dessen Steuerkategorie AE lautet oder dessen Klartext auf § 13b UStG verweist. Darunter fallen die geläufigen Fälle ebenso wie die selteneren: erhaltene Leistungen mit 7 und 19 Prozent, erbrachte Leistungen, Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG), Leistungen ausländischer Unternehmer (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG) sowie Gas und Elektrizität (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 UStG).
Der Steuersatz folgt einer festen Rangfolge: eine ausdrückliche Angabe am Buchungssatz, sonst ein zugehöriger Steuergegenbuchungssatz, sonst der im Steuerschlüssel hinterlegte Satz. Lässt sich auf keinem dieser Wege ein Satz bestimmen, weist die Zeile 0,00 aus und trägt den Hinweis, dass der Satz fehlt. Die Auswertung rät nicht — das ist der Unterschied zwischen einem Prüfmittel und einer Schätzung.
Je Firma und Zeitraum existiert genau eine Auswertung. Ein erneuter Lauf überschreibt sie mit dem aktuellen Buchungsstand, sodass nach einer Korrektur keine veraltete Fassung danebensteht.
Was die Funktion nicht tut
Ausgewertet werden ausschließlich Buchungssätze. Ein Reverse-Charge-Beleg, der noch nicht gebucht ist, erscheint nicht. Und ein Vorgang, der weder einen Steuerschlüssel aus dem Reverse-Charge-Bereich noch eine Markierung trägt, bleibt für die Auswertung unsichtbar — sie kann eine fehlende Kennzeichnung nicht nachholen.
Die Richtung wird abgeleitet: aus einer ausdrücklichen Angabe, sonst aus Schlüssel und Klartext. Bei ungewöhnlichen Konstellationen ist das eine Faustregel und gehört geprüft. Die Auswertung ist ein Bericht und keine Übermittlung: Sie geht nicht an ELSTER, erzeugt keine Buchung und verändert keine bestehende. Ob ein Umsatz sachlich unter § 13b UStG fällt, beurteilt sie nicht.
Dieser Text beschreibt die Funktionsweise der Software und ist keine Steuerberatung im Sinne von § 2 StBerG.
Häufige Fragen
Warum steht bei einer Zeile 0,00 als Steuerbetrag?
Weil sich kein Steuersatz bestimmen ließ — der Schlüssel gibt keinen festen Satz vor und am Buchungssatz ist keiner hinterlegt. Die Zeile trägt dann den entsprechenden Prüfhinweis.
Findet die Auswertung auch manuell erfasste Vorgänge?
Ja, sofern sie am Buchungssatz als Reverse-Charge markiert sind. Fehlt zusätzlich der DATEV-Schlüssel, erscheint die Zeile mit einem Hinweis darauf.
Ersetzt die Auswertung die Umsatzsteuervoranmeldung?
Nein. Sie stellt die betroffenen Buchungen eines Zeitraums zusammen und wird nicht übermittelt.
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