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15 Antworten zu E-Rechnung, Buchhaltung, Steuern und Preisen. Such dir raus, was du brauchst.

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XRechnung & E-Invoicing

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Was ist eine XRechnung?

Eine XRechnung ist ein reines XML-Datenformat für elektronische Rechnungen. Sie enthält keine visuelle Darstellung (kein PDF), sondern nur strukturierte Daten gemäß dem europäischen Standard EN 16931. XRechnungen werden vor allem von öffentlichen Auftraggebern und Großunternehmen verlangt.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung ist ein reines XML-Format — ohne PDF. ZUGFeRD ist ein Hybridformat: Ein normales PDF mit eingebetteter XML-Datei. ZUGFeRD ist für Menschen lesbar und gleichzeitig maschinenverarbeitbar. Beide erfüllen den EU-Standard EN 16931. fin3000 erstellt beide Formate automatisch.

Wann wird die E-Rechnung Pflicht?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Der Versand wird schrittweise Pflicht: Ab 2027 für Unternehmen über 800.000 € Umsatz, ab 2028 für alle. Grundlage ist § 14 UStG.

Hinweis: Dies ist keine Steuerberatung gem. § 2 StBerG.

Kann fin3000 E-Rechnungen erstellen und empfangen?

Ja. fin3000 erstellt XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen automatisch. Du wählst das Format pro Kunde — oder lässt fin3000 automatisch entscheiden. Eingangsrechnungen in beiden Formaten werden ebenfalls verarbeitet und automatisch in die Buchhaltung übernommen.

Was ist ein EPC-QR-Code auf der Rechnung?

Der EPC-QR-Code (European Payments Council) auf jeder fin3000-Rechnung ermöglicht Sofort-Überweisungen per Handy. Dein Kunde scannt den Code mit seiner Banking-App — Betrag, IBAN und Verwendungszweck sind automatisch ausgefüllt. Weniger Tippfehler, schnellere Zahlung.

GoBD & Archivierung

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Was bedeutet GoBD-konform?

GoBD steht für 'Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form' — eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben vom 28.11.2019, zuletzt geändert am 14.07.2025). fin3000 erfüllt die Anforderungen, die eine Software erfüllen kann: Belege sind unveränderbar gespeichert, jede Buchung ist einem Beleg zugeordnet, jede Änderung ist protokolliert, und die Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren für Rechnungen und Buchungsbelege wird eingehalten (§ 147 Abs. 3 AO). Zur GoBD gehören daneben Anforderungen an deine eigenen Abläufe — Verfahrensdokumentation, internes Kontrollsystem, zeitgerechte Erfassung. Die kann dir keine Software abnehmen.

Hinweis: Dies ist keine Steuerberatung gem. § 2 StBerG.

Wie lange werden meine Belege aufbewahrt?

fin3000 speichert alle Belege 10 Jahre lang in deutschen Rechenzentren. Die gesetzliche Frist für Rechnungen und Buchungsbelege beträgt seit 2025 8 Jahre (§ 147 Abs. 3 AO) — wir speichern länger, damit bei laufenden Prüfungen alles verfügbar bleibt. Gebuchte Belege lassen sich nicht mehr verändern; Korrekturen laufen über Stornobuchungen und bleiben nachvollziehbar. Wenn du kündigst, stellen wir dir deine Daten noch 30 Tage zum Export bereit und löschen sie danach (§ 6.4 der AGB) — die Aufbewahrungspflicht bleibt bei dir, exportiere also vor dem Vertragsende.

Erzeugt fin3000 eine Verfahrensdokumentation?

Noch nicht automatisch. Eine Verfahrensdokumentation beschreibt nicht nur die Software, sondern auch deine eigenen Abläufe: wie Belege in deinen Betrieb kommen, wer sie erfasst, wer sie prüft. Diesen Teil kann dir keine Software abnehmen. Die Angaben zur Software — Speicherort, Aufbewahrung, Zugriffsrechte, Protokollierung — stellen wir dir zusammen; an einer ausfüllbaren Vorlage arbeiten wir.

ELSTER & Steuern

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Kann ich die USt-Voranmeldung direkt aus fin3000 an ELSTER senden?

Ja. fin3000 berechnet die Umsatzsteuervoranmeldung automatisch aus deinen Buchungen und überträgt sie über die offizielle Schnittstelle direkt an ELSTER. Du brauchst dafür ein gültiges ELSTER-Zertifikat.

Hinweis: Dies ist keine Steuerberatung gem. § 2 StBerG.

Unterstützt fin3000 die Kleinunternehmerregelung?

Ja. fin3000 unterstützt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Rechnungen werden ohne Umsatzsteuer erstellt — mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis auf die Steuerbefreiung.

Hinweis: Dies ist keine Steuerberatung gem. § 2 StBerG.

Kann mein Steuerberater auf fin3000 zugreifen?

Ja. Dein Steuerberater kann einen eigenen Zugang mit eigenem Berechtigungsprofil bekommen. Alternativ nutzt er den DATEV-Export — ein Klick, und alle Buchungen und Belege sind im DATEV-Format bereit.

Preise & Pläne

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Was kostet fin3000?

Du kannst fin3000 kostenlos testen — ohne Kreditkarte. Danach gibt es verschiedene Pläne, die sich nach deinem Bedarf richten. Alle Preise sind netto zzgl. MwSt. Details findest du auf unserer Preisseite.

Kann ich jederzeit kündigen?

Ja. Der Free-Tarif ist jederzeit kündbar. Bezahlte Tarife laufen bis zum Ende der gebuchten Laufzeit und verlängern sich danach automatisch um denselben Zeitraum, wenn du nicht spätestens 30 Tage vor Laufzeitende kündigst. Die Kündigung genügt in Textform, eine E-Mail reicht. Deine Daten kannst du jederzeit exportieren. Die Einzelheiten stehen in § 6 der AGB.

Allgemein

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Wo werden meine Daten gespeichert?

Ausschließlich in deutschen Rechenzentren. Keine Drittanbieter-Tracker, keine externen Schriftarten. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. Für die Verarbeitung schließen wir mit dir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

Für wen ist fin3000 geeignet?

fin3000 richtet sich an Freiberufler, Selbstständige und kleine bis mittlere Unternehmen (1–50 Mitarbeiter) in Deutschland. Besonders gut geeignet, wenn du XRechnung/ZUGFeRD brauchst, GoBD-konform archivieren willst oder eine ELSTER-Anbindung suchst.