Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 1.0 vom · Zuletzt aktualisiert: 30. Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform fin3000 zwischen der Ideal3000 GmbH, Friedrich-Ebert-Str. 43, 14469 Potsdam, Deutschland (nachfolgend „Fin3000“), und ihren Kunden. Fin3000 schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossen.
Individuelle Vereinbarungen und die bei der Buchung angezeigte Bestellübersicht gehen diesen AGB vor. Danach gelten die konkrete Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs und diese AGB. Soweit eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) abgeschlossen wird, geht sie für Fragen der Auftragsverarbeitung vor. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Fin3000 ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 1 Vertragsschluss und Kundenkonto
1.1 Die Darstellung von Tarifen und Funktionen auf den Internetseiten oder in der Plattform ist noch kein verbindliches Angebot. Mit der Registrierung oder dem Absenden einer zahlungspflichtigen Bestellung gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss des jeweils beschriebenen Vertrags ab. Ein Vertrag über den Free-Tarif kommt mit der Freischaltung des Kundenkontos zustande. Ein Vertrag über einen kostenpflichtigen Tarif kommt mit der ausdrücklichen Auftragsbestätigung oder der Freischaltung der kostenpflichtigen Funktionen zustande, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Eine bloße Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.
1.2 Wer ein Kundenkonto für ein Unternehmen anlegt oder einen Tarif bucht, versichert, hierzu für den Kunden berechtigt zu sein. Der als Kontoinhaber registrierte Nutzer verwaltet das Vertragsverhältnis und die Zugänge weiterer Nutzer.
1.3 Vor Abgabe einer zahlungspflichtigen Bestellung werden Tarif, Abrechnungszeitraum, Gesamtpreis, Steuern und gegebenenfalls befristete Nachlässe angezeigt. Eingabefehler können bis zum Absenden der Bestellung korrigiert werden.
1.4 Tarif-Upgrades und die Verlängerung eines Abrechnungszeitraums können sofort wirksam werden; eine dabei anfallende zeitanteilige Vergütung wird vor der Bestätigung angezeigt. Tarif-Downgrades und die Verkürzung eines Abrechnungszeitraums werden grundsätzlich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Für hinzugebuchte Module gelten die bei der Buchung angezeigten Bedingungen.
1.5 Werden klar als solche gekennzeichnete Leistungen eines Drittanbieters auf Grundlage eines eigenen Vertrags zwischen Kunde und Drittanbieter genutzt, gelten für diese Leistung zusätzlich die Bedingungen des Drittanbieters. Von Fin3000 eingesetzte Auftragsverarbeiter werden dagegen nach Maßgabe der AVV eingebunden.
1.6 Fin3000 kann ein Angebot vor Vertragsschluss aus sachlichen Gründen ablehnen, insbesondere bei fehlender Unternehmerstellung, unvollständigen Pflichtangaben, konkreten Missbrauchs- oder Sicherheitsrisiken oder fehlender Verfügbarkeit des bestellten Tarifs.
§ 2 Free-Tarif und Testangebote
2.1 Der Free-Tarif ist unentgeltlich und unterliegt den in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Nutzungs-, Speicher- und Funktionsgrenzen. Für den Free-Tarif gilt keine zugesicherte Mindestverfügbarkeit nach § 3.4; Fin3000 stellt ihn im Rahmen der verfügbaren technischen und betrieblichen Kapazitäten bereit.
2.2 Soweit Fin3000 eine zeitlich begrenzte Testphase für kostenpflichtige Funktionen anbietet, ergeben sich Dauer und Umfang aus dem jeweiligen Angebot. Eine Testphase geht nur dann in einen kostenpflichtigen Tarif über, wenn der Kunde dies vorab ausdrücklich bestellt hat. Drittanbieterleistungen können von einer Testphase ausgenommen sein, wenn dies vor Beginn angezeigt wird.
2.3 Fin3000 kann den Free-Tarif oder einzelne unentgeltliche Zusatzleistungen mit einer Frist von sechs Wochen ändern oder einstellen. Gesetzlich erforderliche Sicherheitsmaßnahmen bleiben jederzeit möglich. Bei einer vollständigen Einstellung informiert Fin3000 den Kunden in Textform und ermöglicht ihm den Export seiner Daten nach § 6.
2.4 Beide Parteien können den Free-Tarif jederzeit in Textform beenden. Die Regelungen zum Datenabruf, Anbieterwechsel und zur Löschung gelten entsprechend.
§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang und Verfügbarkeit
3.1 Fin3000 stellt eine internetbasierte Software für buchhalterische, finanzwirtschaftliche und betriebliche Geschäftsprozesse bereit. Der geschuldete Funktionsumfang, mengenmäßige Grenzen und gegebenenfalls gebuchte Module ergeben sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung des Tarifs und der Bestellübersicht. Fin3000 erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Berechnungen, Buchungsvorschläge, Auswertungen und vorbereitete Meldungen sind vom Kunden vor ihrer rechtsverbindlichen Verwendung fachlich zu prüfen.
3.2 Fin3000 stellt im vereinbarten Umfang Speicherplatz für die vom Kunden eingegebenen oder hochgeladenen Daten bereit. Soweit eine Archivierungsfunktion Bestandteil des gebuchten Tarifs ist, unterstützt sie den Kunden bei der geordneten Aufbewahrung. Die Verantwortung des Kunden für die Einhaltung handels-, steuer- und berufsrechtlicher Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten bleibt unberührt. Der Kunde darf keine Inhalte speichern oder verarbeiten, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen, Schadsoftware enthalten oder die Sicherheit oder Verfügbarkeit der Plattform beeinträchtigen.
3.3 Leistungsübergabepunkt ist der Router-Ausgang des von Fin3000 genutzten Rechenzentrums zum Internet. Die Internetverbindung des Kunden sowie seine Endgeräte, Browser und lokalen Systeme gehören nicht zum Leistungsumfang.
3.4 Für kostenpflichtige Tarife beträgt die Verfügbarkeit der Kernplattform mindestens 99,5 % im Kalenderjahresmittel. Bei einem unterjährigen Vertragsbeginn wird der verbleibende Teil des Kalenderjahres zugrunde gelegt. Die Verfügbarkeit berechnet sich nach der Formel: (Gesamtminuten des Messzeitraums minus anrechenbare Ausfallminuten) geteilt durch Gesamtminuten des Messzeitraums, multipliziert mit 100. Eine Ausfallminute liegt vor, wenn die Kernplattform am Leistungsübergabepunkt vollständig nicht erreichbar ist. Der Ausfall beginnt mit der früheren Feststellung durch das technische Monitoring von Fin3000 oder einer nachvollziehbaren Störungsmeldung des Kunden und endet mit der Wiederherstellung.
Bei der Berechnung bleiben nur folgende Zeiten außer Ansatz:
- geplante Wartungsarbeiten, die grundsätzlich außerhalb der Supportzeiten und mindestens 48 Stunden vorher angekündigt werden, höchstens jedoch vier Stunden je Kalendermonat und 24 Stunden je Kalenderjahr;
- unaufschiebbare Notfallwartungen zur Abwehr konkreter Sicherheits- oder Integritätsrisiken, über die Fin3000 so früh wie möglich informiert, höchstens jedoch vier Stunden je Kalendermonat und zwölf Stunden je Kalenderjahr;
- Ausfälle, die nachweislich durch Systeme oder Handlungen des Kunden, die Internetanbindung außerhalb des Leistungsübergabepunkts oder höhere Gewalt verursacht wurden und von Fin3000 auch bei Anwendung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können.
Wartungszeiten oberhalb der genannten Höchstgrenzen zählen als Ausfallzeit. Unterschreitet Fin3000 die zugesagte Verfügbarkeit, bleiben die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden, insbesondere Minderung und gegebenenfalls Kündigung, unberührt. Automatische Servicegutschriften werden nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart sind.
3.5 Die regulären Supportzeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr (Europe/Berlin), ausgenommen gesetzliche Feiertage im Land Brandenburg. Störungen können per E-Mail an mail@fin3000.com gemeldet werden. Außerhalb der Supportzeiten werden Meldungen entgegengenommen und am folgenden Supporttag bearbeitet, sofern kein gesonderter Bereitschaftsdienst vereinbart ist.
3.6 Fin3000 analysiert nachvollziehbar beschriebene Störungen und beginnt innerhalb angemessener Zeit mit ihrer Bearbeitung. Eine bestimmte Reaktions- oder Behebungszeit wird nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Gesetzliche Mängelrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.
3.7 Fin3000 darf technische Aktualisierungen, Sicherheitsupdates und Weiterentwicklungen vornehmen, soweit die vereinbarte Kernfunktionalität erhalten bleibt. Wesentliche nachteilige Leistungsänderungen richten sich nach § 11.
§ 4 Mitwirkungspflichten und zulässige Nutzung
4.1 Der Kunde hält seine Stamm-, Rechnungs- und Kontaktdaten aktuell. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nur berechtigten Personen zugänglich gemacht werden. Verfügbare zusätzliche Schutzmaßnahmen, insbesondere Mehrfaktor-Authentisierung, sollen entsprechend dem Schutzbedarf genutzt werden. Verdachtsfälle und unbefugte Zugriffe sind Fin3000 unverzüglich mitzuteilen.
4.2 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Eingaben sowie für die fachliche Prüfung der von der Plattform erzeugten Ergebnisse verantwortlich. Er kontrolliert insbesondere Rechnungen, Buchungen, Steueranmeldungen und Exportdateien vor Freigabe oder Übermittlung.
4.3 Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer die Plattform nur im eingeräumten Umfang und nach diesen AGB verwenden. Handlungen von Personen, denen der Kunde einen Zugang eingeräumt hat, werden dem Kunden zugerechnet, soweit er dies zu vertreten hat.
4.4 Fin3000 erstellt betriebliche Sicherungskopien zur Wiederherstellung der Plattform nach Störungen. Diese Sicherungskopien sind kein kundenspezifisches Archiv und ersetzen nicht die eigenen Export- und Notfallvorsorgemaßnahmen des Kunden. Der Kunde exportiert Daten, die er unabhängig von der Plattform für seine Betriebsfortführung oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten benötigt, in angemessenen Abständen. Diese Mitwirkungspflicht entbindet Fin3000 nicht von den eigenen Leistungs-, Sicherheits- und Wiederherstellungspflichten.
4.5 Untersagt sind insbesondere die Umgehung von Nutzungsgrenzen oder Sicherheitsmaßnahmen, unbefugte Zugriffsversuche, die Verbreitung von Schadcode, eine übermäßige automatisierte Belastung der Systeme sowie die Nutzung für rechtswidrige Inhalte oder Handlungen. Fin3000 darf konkret gefährdende Zugriffe vorübergehend sperren, soweit dies zum Schutz der Plattform oder Dritter erforderlich und verhältnismäßig ist. Der Datenabruf bleibt erhalten, soweit dem keine konkrete Sicherheitsgefahr oder gesetzliche Pflicht entgegensteht.
4.6 Der Kunde schafft die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die von ihm veranlasste Verarbeitung. Berufsgeheimnisse und besondere Kategorien personenbezogener Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies vom vereinbarten Leistungsumfang und der AVV erfasst ist und der Kunde die erforderlichen zusätzlichen Schutzmaßnahmen getroffen hat.
4.7 Bei Störungen stellt der Kunde die zur Eingrenzung erforderlichen Informationen bereit, insbesondere Zeitpunkt, betroffene Funktion, Fehlermeldung und nachvollziehbare Reproduktionsschritte, soweit ihm dies zumutbar ist.
4.8 Zweckgebundene Dateiuploads. Die Upload- und Dateispeicherfunktionen dürfen ausschließlich verwendet werden, um Rechnungen, Belege und sonstige geschäftliche Unterlagen zu speichern, die unmittelbar für eine von Fin3000 angebotene buchhalterische, finanzwirtschaftliche oder betriebliche Funktion benötigt werden. Fin3000 ist kein allgemeiner Dateiablage-, Backup-, Cloud-Speicher- oder Hostingdienst. Unzulässig ist insbesondere das Hochladen privater oder fachfremder Dateien sowie die bloße Vorratsspeicherung von Dateien ohne Bezug zu einer genutzten Plattformfunktion.
4.9 Bestehen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen § 4.8, kann Fin3000 die betroffenen Dateien vorübergehend sperren und den Kunden in Textform auffordern, sie innerhalb einer angemessenen Frist zu entfernen. Nach fruchtlosem Fristablauf darf Fin3000 die betroffenen Dateien löschen oder weitere Uploads begrenzen, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist. Eine sofortige Sperrung oder Löschung bleibt zulässig, wenn von den Dateien eine konkrete Sicherheitsgefahr ausgeht, ihre Speicherung offensichtlich rechtswidrig ist oder Fin3000 gesetzlich dazu verpflichtet ist. Soweit möglich, wird der Kunde vor einer Löschung informiert und erhält Gelegenheit, zulässige Dateien zu exportieren.
§ 5 Entgelte, Abrechnung und Zahlungsverzug
5.1 Die Vergütung ergibt sich aus der Bestellübersicht und dem gebuchten Tarif. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Kostenpflichtige Tarife werden nach Wahl des Kunden monatlich oder für sechs Monate im Voraus abgerechnet. Der Abrechnungszeitraum und der für diesen Zeitraum zu zahlende Gesamtpreis werden vor der Bestellung angezeigt. Der Free-Tarif ist unentgeltlich.
5.3 Wiederkehrende Entgelte sind zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Sonstige Entgelte sind mit Zugang der Rechnung fällig, sofern dort kein späteres Zahlungsziel genannt ist. Die Zahlungsabwicklung kann über einen in der Bestellübersicht bezeichneten Zahlungsdienstleister erfolgen.
5.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Verzugskosten. Fin3000 darf schreibende oder kostenpflichtige Funktionen erst einschränken, nachdem der Kunde gemahnt, ihm eine Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen gesetzt und die bevorstehende Einschränkung mindestens sieben Kalendertage vorher angekündigt wurde. Der lesende Zugriff auf vorhandene Daten und die Exportfunktion bleiben erhalten, soweit keine konkrete Sicherheitsgefahr oder gesetzliche Pflicht entgegensteht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 6.3 bleibt unberührt.
5.5 Fin3000 darf wiederkehrende Preise frühestens zwölf Monate nach der Buchung und danach höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten für künftige Abrechnungszeiträume anpassen, soweit sich die unmittelbar zurechenbaren Kosten für Hosting und Infrastruktur, eingesetzte Drittleistungen und Lizenzen, Zahlungsabwicklung, Energie oder das für Betrieb und Support eingesetzte Personal nach Vertragsschluss verändern. Erhöhungen dürfen nur den jeweiligen Kostenanteil ausgleichen; Kostensenkungen sind mit Kostensteigerungen zu verrechnen und nach denselben Maßstäben weiterzugeben. Eine Ausweitung der Gewinnmarge ist ausgeschlossen. Erhöhungen sind, abgesehen von Änderungen gesetzlicher Steuern oder Abgaben, auf 10 % innerhalb von zwölf Monaten begrenzt. Fin3000 kündigt eine Anpassung mindestens sechs Wochen vorher in Textform an und erläutert auf Verlangen ihre Berechnung. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung zum Änderungszeitpunkt kündigen. Ein bereits bezahlter Abrechnungszeitraum bleibt unverändert.
5.6 Rechnungen werden im Kundenkonto in einem gesetzlich zulässigen elektronischen Format bereitgestellt. Soweit § 14 UStG eine strukturierte elektronische Rechnung verlangt, wird ein entsprechendes Format verwendet; eine zusätzliche PDF-Darstellung kann bereitgestellt werden. Der Kunde hält seine Rechnungsanschrift und steuerlich erforderlichen Angaben aktuell.
5.7 Befristete Nachlässe und Sonderkonditionen gelten für den bei der Bestellung ausdrücklich angegebenen Zeitraum. Der anschließend geltende Preis wird vor der Bestellung ausgewiesen.
§ 6 Laufzeit, Kündigung, Datenexport und Anbieterwechsel
6.1 Kostenpflichtige Verträge laufen je nach Buchung für einen Monat oder sechs Monate. Sie verlängern sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn sie nicht zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Der Free-Tarif läuft auf unbestimmte Zeit.
6.2 Der Kunde kann jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums über die dafür vorgesehene Funktion im Kundenkonto oder in Textform kündigen. Eine zusätzliche Kündigungsfrist besteht nicht. Fin3000 kann einen kostenpflichtigen Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen.
6.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Vor einer Kündigung wegen einer behebbaren Pflichtverletzung ist grundsätzlich eine angemessene Abhilfefrist zu setzen. Ein wichtiger Grund für Fin3000 kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde trotz Mahnung länger als 30 Tage mit einem wesentlichen Teil der Vergütung in Verzug ist, die Plattform erheblich oder wiederholt rechtswidrig nutzt oder konkrete Sicherheitsgefahren verursacht und den Verstoß nicht fristgerecht abstellt. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn sie gesetzlich nicht erforderlich, offensichtlich erfolglos oder wegen der Schwere des Verstoßes unzumutbar ist. Ein Insolvenzantrag oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens allein begründet kein Kündigungsrecht, soweit § 119 InsO entgegensteht.
6.4 Bis zum Vertragsende bleibt die Plattform im vereinbarten Umfang nutzbar. Eine erklärte Kündigung bewirkt keine vorzeitige Löschung. Der Kunde soll rechtzeitig einen Export der für ihn aufbewahrungspflichtigen oder betriebsnotwendigen Daten erstellen.
6.5 Soweit Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) anwendbar ist, kann der Kunde einen Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst derselben Dienstart oder in eine eigene IT-Umgebung in Textform an mail@fin3000.com einleiten. Die Mitteilung soll das gewünschte Ziel und den gewünschten Beginn nennen. Fin3000 bestätigt den Eingang und stimmt die Vorbereitung ab. Die Vorbereitungsfrist beträgt höchstens zwei Monate.
6.6 Nach der Vorbereitungsfrist beträgt der Übergangszeitraum grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage. Ist der Wechsel aus nachgewiesenen technischen Gründen innerhalb dieser Zeit nicht durchführbar, informiert Fin3000 den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang der Wechselmitteilung, begründet die technische Undurchführbarkeit und nennt einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen für seine Zwecke angemessenen Zeitraum verlängern.
6.7 Während des vereinbarten Übergangszeitraums hält Fin3000 den Dienst im vertraglich geschuldeten Umfang aufrecht und arbeitet mit dem Kunden und einem von ihm benannten neuen Anbieter angemessen zusammen. Als reguläres Übertragungsmittel steht im Kundenkonto ein vollständiger Datenexport zum Download bereit. Soweit für einen konkreten Anbieterwechsel gesetzlich weitere technische Übertragungsmittel oder Dokumentationen geschuldet sind, stellt Fin3000 diese dem Kunden oder dem benannten neuen Anbieter für die Dauer des Wechsels unentgeltlich zur Verfügung. Daraus folgt kein Anspruch auf einen allgemeinen oder dauerhaften technischen Zugang außerhalb des konkreten Wechselvorgangs.
6.8 Exportierbar sind, jeweils soweit sie im Kundenkonto vorhanden sind, abschließend folgende Datenkategorien:
- Unternehmens-, Benutzer-, Rollen-, Berechtigungs-, Vertrags-, Zustimmungs- und kundenspezifische Konfigurationsdaten;
- Kunden-, Kontakt-, Lieferanten-, Produkt-, Adress- und Zahlungsstammdaten;
- Transaktionen, Buchungen, Konten, Belege, Steuer- und Buchhaltungsauswertungen, Übermittlungs- und Exportprotokolle einschließlich DATEV-bezogener Kundendaten;
- Verkaufsbelege und Positionen, wiederkehrende Rechnungen, Mahnungen und zugehörige Verlaufsdaten;
- hochgeladene und für den Kunden erzeugte Dateien samt Zuordnungen und fachlichen Metadaten;
- Projekt-, Aufgaben-, Zeit-, Reise-, Kommunikations-, Benachrichtigungs-, Portal- und Automatisierungsdaten;
- kundenspezifische Audit- und Änderungshistorien sowie sonstige vom Kunden eingegebene oder durch seine Nutzung unmittelbar oder mittelbar erzeugte Ein- und Ausgabedaten.
Nicht exportiert werden Zugangsdaten, Passwörter oder Passwort-Hashes, Verschlüsselungsschlüssel, Zugangstoken, Signaturgeheimnisse, PINs und sonstige Sicherheitsmerkmale; interne Sicherheits-, Missbrauchs-, Monitoring-, Analyse-, Quarantäne-, Scan-, Queue-, Speicher- und Fehlerdiagnosedaten; Quellcode, Modelle, Algorithmen, allgemeine Vorlagen, globales Anbieterwissen und Geschäftsgeheimnisse von Fin3000; Daten, an denen Fin3000 oder Dritten eigene Schutzrechte zustehen und die keine kundenspezifischen Ein- oder Ausgabedaten sind; sowie personenbezogene Daten Dritter, deren Herausgabe gesetzlich unzulässig wäre. Soweit ein ausgeschlossener technischer Wert für die fachliche Nutzbarkeit nicht erforderlich ist, bleibt der zugehörige fachliche Datensatz exportierbar.
Der reguläre Export wird als ZIP-Archiv bereitgestellt. Er enthält strukturierte Daten im JSON- oder JSONL-Format, zusätzliche CSV-Dateien für zentrale Fachobjekte, Originaldateien sowie ein Manifest und eine Schemabeschreibung. Für die Übergabe von Buchhaltungsdaten steht zusätzlich der gesonderte DATEV-Export zur Verfügung. Kann ein Export wegen seines Umfangs oder einer technischen Störung nicht im Selbstbedienungsverfahren erstellt werden, stellt Fin3000 nach Kontaktaufnahme eine angemessene alternative Bereitstellung sicher.
6.9 Fin3000 erhebt kein gesondertes Wechselentgelt. Die reguläre Vergütung fällt nur für die Dauer an, in der der Vertrag und der Dienst fortbestehen. Soll ein im Voraus bezahlter Sechsmonatsvertrag auf Wunsch des Kunden ohne Pflichtverletzung von Fin3000 vor dem regulären Laufzeitende beendet werden, bleibt als verhältnismäßige Entschädigung höchstens die auf die Restlaufzeit entfallende Grundvergütung abzüglich ersparter Aufwendungen geschuldet; bereits gezahlte Beträge werden angerechnet. Der Wechsel kann ohne diese Entschädigung auf das reguläre Laufzeitende terminiert werden. Zwingende gesetzliche Kündigungs- und Minderungsrechte bleiben unberührt.
6.10 Nach Abschluss des Wechsels oder sonstiger Vertragsbeendigung hält Fin3000 die exportierbaren Daten mindestens 30 Kalendertage zum Abruf bereit. Erstellte Downloadarchive können aus Sicherheitsgründen früher ablaufen und innerhalb des Abrufzeitraums erneut erzeugt werden. Nach Ablauf des Abrufzeitraums löscht Fin3000 die Kundendaten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht von Fin3000 oder eine dokumentierte Weisung im Rahmen der AVV entgegensteht. In Sicherungskopien noch enthaltene Daten werden bis zur turnusmäßigen Überschreibung gesperrt und nicht mehr produktiv verarbeitet; bei einer Wiederherstellung wird die Löschung erneut angewendet. Eigene Abrechnungs-, Vertrags- und Nachweisdaten darf Fin3000 getrennt im gesetzlich erforderlichen Umfang aufbewahren. Aufbewahrungspflichten des Kunden verlängern den Abrufzeitraum nicht.
§ 7 Mängelrechte und Haftung
7.1 Bei Mängeln der vereinbarten Leistung gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Der Kunde zeigt Störungen unverzüglich und nachvollziehbar an und ermöglicht Fin3000 eine angemessene Untersuchung und Abhilfe. Eine unterlassene Anzeige lässt Ansprüche nur insoweit entfallen, wie Fin3000 wegen der unterbliebenen Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte.
7.2 Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. Die verschuldensabhängige Haftung, Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel und die übrigen gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
7.3 Fin3000 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
7.4 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Fin3000 nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie ist je Schadensereignis und insgesamt je Vertragsjahr auf den höheren Betrag aus 10.000 Euro und dem Doppelten der in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten oder geschuldeten Nettovergütung begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit zwingendes Datenschutzrecht oder eine andere zwingende Vorschrift entgegensteht.
7.5 Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Fin3000.
7.6 Bei einem von Fin3000 zu vertretenden Datenverlust umfasst der ersatzfähige Schaden die angemessenen Kosten der Wiederherstellung. Soweit eine unterlassene, dem Kunden zumutbare Datensicherung oder ein unterlassener Export den Schaden mitverursacht hat, wird dies nach den gesetzlichen Regeln über das Mitverschulden berücksichtigt. Ein vollständiger Haftungsausschluss allein wegen fehlender Kundensicherung ist damit nicht verbunden.
7.7 Für unentgeltliche Leistungen haftet Fin3000 vorbehaltlich § 7.3 nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit eine unentgeltliche Leistung zur Erfüllung gesetzlicher Herausgabe-, Sicherheits- oder Schutzpflichten erforderlich ist, bleibt die hierfür zwingende Haftung unberührt.
§ 8 Nutzungsrechte und Kundendaten
8.1 Fin3000 räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke durch die berechtigten Nutzer zu verwenden. Zugänge für Mitarbeitende, Steuerberater oder sonstige Beauftragte sind zulässig, soweit der Tarif dies vorsieht und der Kunde für deren Nutzung verantwortlich bleibt.
8.2 Der Kunde darf die Plattform nicht vervielfältigen, vermieten, weiterverkaufen, öffentlich zugänglich machen oder technische Schutzmaßnahmen umgehen. Gesetzlich zwingende Befugnisse, insbesondere nach §§ 69d und 69e UrhG, bleiben unberührt. Vertragliche Beschränkungen gelten nicht, soweit sie nach § 69g UrhG unwirksam wären.
8.3 Rechte an den vom Kunden eingebrachten Daten und Inhalten verbleiben beim Kunden oder dem jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde räumt Fin3000 die für Bereitstellung, Sicherung, Support und vertragsgemäße Verarbeitung erforderlichen, räumlich auf den Leistungszweck und zeitlich auf die Vertrags- und Abrufdauer beschränkten Rechte ein.
8.4 Der Kunde versichert, über die für seine Inhalte erforderlichen Rechte zu verfügen. Nimmt ein Dritter Fin3000 wegen eines vom Kunden eingebrachten Inhalts in Anspruch, informiert Fin3000 den Kunden unverzüglich und ermöglicht ihm eine angemessene Mitwirkung an der Abwehr. Eine Freistellungspflicht besteht nur, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
8.5 Urheberrechts-, Marken- und sonstige Schutzrechtsvermerke dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Für klar gekennzeichnete Open-Source- oder Drittsoftware können ergänzende Lizenzbedingungen gelten.
§ 9 Datenschutz und Datensicherheit
9.1 Die Parteien halten die anwendbaren Datenschutzvorschriften ein. Soweit Fin3000 Daten für Registrierung, Vertragsverwaltung, Abrechnung, Sicherheit oder eigene gesetzliche Pflichten verarbeitet, ist Fin3000 datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung unter https://fin3000.com/datenschutz/.
9.2 Verarbeitet Fin3000 personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine AVV nach Art. 28 DSGVO. Der Kontoinhaber kann die AVV im Kundenkonto im Bereich „Administration – AVV“ selbst erstellen: Er wählt die betroffenen Datenarten und Personengruppen, ergänzt bei Bedarf eigene Kategorien, bestätigt die Vereinbarung elektronisch und kann das erzeugte PDF herunterladen. Die elektronisch bestätigte AVV wird Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
9.3 Der Kunde schließt die AVV ab, bevor er personenbezogene Daten Dritter in die Plattform eingibt, für die Fin3000 als Auftragsverarbeiter tätig wird. Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Erteilung dokumentierter Weisungen, die Information betroffener Personen und die Wahrung ihrer Rechte.
9.4 Fin3000 trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten Daten. Die konkret vereinbarten Maßnahmen, Unterauftragsverarbeiter, Unterstützungs- und Löschpflichten ergeben sich aus der AVV und ihren Anlagen. Zugriff auf Kundendaten erhalten nur entsprechend verpflichtete Personen, soweit dies für Betrieb, Sicherheit, Support oder die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
9.5 Weisungen, die den vereinbarten Leistungsumfang überschreiten, können gesondert vergütungspflichtig sein, wenn Fin3000 den Kunden vorab auf den entstehenden Aufwand hinweist. Zwingende gesetzliche Unterstützungsleistungen und die Erfüllung eigener Pflichtverletzungen werden nicht gesondert berechnet.
§ 10 Vertraulichkeit
10.1 Beide Parteien behandeln nicht offenkundige kaufmännische, technische und sonstige Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind, vertraulich und verwenden sie nur für Vertragszwecke.
10.2 Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Vertragsverletzung allgemein bekannt werden, rechtmäßig von einem Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; soweit zulässig, wird die andere Partei vorher informiert.
10.3 Vertrauliche Informationen dürfen Mitarbeitenden, Beratern und Unterauftragnehmern nur zugänglich gemacht werden, soweit sie diese zur Vertragsdurchführung benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die Verpflichtung besteht nach Vertragsende für fünf Jahre fort; für Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten gilt sie so lange, wie der jeweilige gesetzliche Schutz besteht.
§ 11 Änderungen von Leistungen und Vertragsbedingungen
11.1 Fin3000 darf Leistungen ohne Zustimmung des Kunden ändern, wenn die Änderung ausschließlich technisch oder gestalterisch ist, die vereinbarte Kernfunktionalität und das vertragliche Gleichgewicht nicht nachteilig verändert oder zur Abwehr einer konkreten Sicherheitsgefahr zwingend erforderlich ist.
11.2 Diese AGB dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nur angepasst werden, soweit dies wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen Änderung zwingenden Rechts, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder einer behördlichen Anforderung erforderlich ist, eine entstandene Regelungslücke geschlossen wird und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Fin3000 informiert mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform über Anlass, Inhalt und Folgen. Sicherheitsänderungen dürfen bei Dringlichkeit früher wirksam werden.
11.3 Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung, wesentliche Nutzungsrechte, Haftung, Laufzeit oder Kündigungsmöglichkeiten zum Nachteil des Kunden verändern, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Lehnt der Kunde ab, gilt der bestehende Vertrag fort, bis er nach seinen bisherigen Regeln endet oder ordentlich gekündigt wird.
11.4 Preisänderungen richten sich ausschließlich nach § 5.5. Bereits entstandene Ansprüche und abgeschlossene Abrechnungszeiträume werden durch Änderungen nicht rückwirkend berührt.
§ 12 Vertragsübertragung
12.1 Fin3000 darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen, wenn die vertragsgemäße Leistung, Datensicherheit und Rechte des Kunden dadurch nicht verschlechtert werden. Fin3000 informiert mindestens vier Wochen vorher in Textform. Werden berechtigte Interessen des Kunden durch die Übertragung wesentlich beeinträchtigt, kann er bis zum Übertragungszeitpunkt außerordentlich kündigen.
12.2 Der Kunde darf den Vertrag mit vorheriger Zustimmung von Fin3000 übertragen. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden, wenn der neue Vertragspartner die Voraussetzungen dieser AGB erfüllt. § 354a HGB und sonstige zwingende Abtretungsrechte bleiben unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Potsdam, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder die Voraussetzungen des § 38 ZPO aus einem anderen Grund vorliegen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
13.3 Kündigungen, Wechselmitteilungen und sonstige vertragsbezogene Erklärungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, abgegeben werden, soweit nicht eine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden haben nach § 305b BGB stets Vorrang.
13.4 Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder werden sie unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; der Vertrag bleibt im Übrigen nach Maßgabe des § 306 BGB wirksam.
Kontakt
Ideal3000 GmbH
Friedrich-Ebert-Str. 43
14469 Potsdam
Deutschland
vertreten durch den Geschäftsführer Sascha Rau
E-Mail: mail@fin3000.com
Web: https://fin3000.com/
Fassung 1.0 – Stand: 30. Juli 2026