Fin3000

Betriebsprüfung? Bleib gelassen.

Finalisierte Rechnungen und Buchungsbelege erhalten bei aktiver Nutzung eine reguläre Frist von acht Jahren bis zum Jahresende. Im normalen Betrieb bleiben sie unveränderbar; der Fristablauf löscht sie nicht automatisch. Korrekturen laufen nachvollziehbar über Stornierungen. Damit deckt Fin3000 den technischen Teil der GoBD ab.

Beleg wandert in ein gesichertes Archiv mit Prüfsiegel

Vier Buchstaben, die vielen den Schlaf rauben

GoBD — sobald das Wort fällt, wird es kompliziert: Unveränderbarkeit, Aufbewahrungsfristen, Verfahrensdokumentation. Und die Angst im Nacken, dass bei der nächsten Prüfung ausgerechnet der eine Beleg fehlt. Fin3000 nimmt dir den technischen Teil ab: sperren, protokollieren, geordnet archivieren — im Hintergrund, während du buchst.

Was bedeutet GoBD für dich?

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) legen fest, wie digitale Buchführung in Deutschland funktionieren muss — in der Fassung vom 14.07.2025.

Konkret heißt das:

  • Unveränderbarkeit — Einmal gebuchte Belege dürfen nicht verändert oder gelöscht werden.
  • Nachvollziehbarkeit — Jede Buchung muss einem Beleg zuordenbar sein.
  • Aufbewahrungspflicht — Rechnungen und Buchungsbelege müssen 8 Jahre aufbewahrt werden (§ 147 Abs. 3 AO, seit 2025).
  • Verfahrensdokumentation — Es muss dokumentiert sein, wie das System funktioniert.

Nach der Finalisierung sperrt Fin3000 Belege technisch, protokolliert jede Buchung und archiviert sie geordnet. Die Verfahrensdokumentation beschreibt zusätzlich deine eigenen Abläufe — dafür bereiten wir eine Vorlage vor.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung im Sinne des § 2 StBerG dar. Für individuelle steuerliche Fragen wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater.

Reguläre Achtjahresfrist

Belege liegen in deutschen Rechenzentren und lassen sich nach der GoBD-Finalisierung nicht mehr ändern. Korrekturen laufen über Stornobuchungen und bleiben nachvollziehbar; die Unveränderbarkeit verlangt § 146 Abs. 4 AO.

Jede Änderung nachvollziehbar

Wer hat wann was gebucht oder geändert? Fin3000 protokolliert das automatisch. Bei einer Betriebsprüfung kannst du jeden Schritt belegen.

Verfahrensdokumentation (in Vorbereitung)

Das Finanzamt will wissen, wie deine Buchhaltung arbeitet. Diese Doku beschreibt auch deine eigenen Abläufe — du erstellst sie derzeit noch selbst. Wir arbeiten an einer Vorlage, die Fin3000 mit deinen Systemdaten füllt.

Deutsche Rechenzentren

Alle Daten werden in deutschen Rechenzentren gespeichert. Für die Verarbeitung schließen wir mit dir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

8 Jahre
gesetzliche Frist für Rechnungen und Belege
Protokoll
für jede Änderung
Unveränderbar
nach dem Buchen

Schritt für Schritt

Passende Anleitungen

Diese Anleitungen führen dich durch die wichtigsten Aufgaben in diesem Bereich.

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