Betriebsprüfung? Bleib gelassen.
Finalisierte Belege werden 10 Jahre unveränderbar in Deutschland gespeichert, jede Buchung bleibt nachvollziehbar, und bei einer Betriebsprüfung findest du deine Belege schnell wieder. Genau darauf zielt die GoBD — und den technischen Teil übernimmt Fin3000.
Vier Buchstaben, die vielen den Schlaf rauben
GoBD — sobald das Wort fällt, wird es kompliziert: Unveränderbarkeit, Aufbewahrungsfristen, Verfahrensdokumentation. Und die Angst im Nacken, dass bei der nächsten Prüfung ausgerechnet der eine Beleg fehlt. Fin3000 nimmt dir den technischen Teil ab: sperren, protokollieren, geordnet archivieren — im Hintergrund, während du buchst.
Was bedeutet GoBD für dich?
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) legen fest, wie digitale Buchführung in Deutschland funktionieren muss — in der Fassung vom 14.07.2025.
Konkret heißt das:
- Unveränderbarkeit — Einmal gebuchte Belege dürfen nicht verändert oder gelöscht werden.
- Nachvollziehbarkeit — Jede Buchung muss einem Beleg zuordenbar sein.
- Aufbewahrungspflicht — Rechnungen und Buchungsbelege müssen 8 Jahre aufbewahrt werden (§ 147 Abs. 3 AO, seit 2025).
- Verfahrensdokumentation — Es muss dokumentiert sein, wie das System funktioniert.
Nach der Finalisierung sperrt Fin3000 Belege technisch, protokolliert jede Buchung und archiviert sie geordnet. Die Verfahrensdokumentation beschreibt zusätzlich deine eigenen Abläufe — dafür bereiten wir eine Vorlage vor.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung im Sinne des § 2 StBerG dar. Für individuelle steuerliche Fragen wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater.
10 Jahre unveränderbar
Belege liegen in deutschen Rechenzentren und lassen sich nach der GoBD-Finalisierung nicht mehr ändern. Korrekturen laufen über Stornobuchungen und bleiben nachvollziehbar; die Unveränderbarkeit verlangt § 146 Abs. 4 AO.
Jede Änderung nachvollziehbar
Wer hat wann was gebucht oder geändert? Fin3000 protokolliert das automatisch. Bei einer Betriebsprüfung kannst du jeden Schritt belegen.
Verfahrensdokumentation (in Vorbereitung)
Das Finanzamt will wissen, wie deine Buchhaltung arbeitet. Diese Doku beschreibt auch deine eigenen Abläufe — du erstellst sie derzeit noch selbst. Wir arbeiten an einer Vorlage, die Fin3000 mit deinen Systemdaten füllt.
Deutsche Rechenzentren
Alle Daten werden in deutschen Rechenzentren gespeichert. Für die Verarbeitung schließen wir mit dir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
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