Deine Buchhaltung macht sich fast von allein.
Rechnungen, Belege, Umsatzsteuer — der Papierkram, der sonst deinen Feierabend frisst. Fin3000 nimmt dir die stumpfe Arbeit ab, damit du dich um dein Geschäft kümmerst statt um Quittungen. Entwickelt und gehostet in Deutschland; für die KI-Belegerkennung nutzen wir einen Anbieter mit Sitz in der EU (siehe Datenschutzerklärung).
Beleg fotografieren — Fin3000 tippt ab
Kein Schuhkarton mehr, kein Beleg-Suchen am Monatsende. Tankquittung, Lieferantenrechnung, Kassenbon: einmal mit dem Handy abfotografieren. Fin3000 liest Lieferant, Betrag und Steuersatz heraus und legt den Beleg richtig ab. Du prüfst nur noch kurz nach.
Rechnung raus, ohne über das Format nachzudenken
Kunde wählen, Posten eintragen, senden — fertig. Das gewünschte Rechnungsformat hinterlegst du einmal je Kunde; Fin3000 erzeugt daraus XRechnung oder ZUGFeRD nach der Norm EN 16931. Kein mulmiges Gefühl mehr beim Wort E-Rechnung.
Umsatzsteuer direkt ans Finanzamt
Voranmeldung fällig — und du musst nichts abtippen. Fin3000 stellt sie aus deinen Buchungen zusammen und übermittelt sie ans Finanzamt. Kein zweites Portal. Was du meldest, siehst du vorher in Ruhe durch.
Kennst du das?
Dein Steuerberater fragt zum dritten Mal nach demselben Beleg. Die Umsatzsteuer ist übermorgen fällig, und du wühlst dich durch Tankquittungen. Beim Wort E-Rechnung wird dir jedes Mal ein bisschen mulmig. Und der Schuhkarton auf dem Schreibtisch wächst schneller, als du ihn leeren kannst.
Genau hier setzt Fin3000 an: Belege fotografierst du einmal ab und findest sie sofort wieder. Die Umsatzsteuer stellt sich aus deinen Buchungen zusammen. Und E-Rechnungen? Erzeugt Fin3000 im Format, das du je Kunde festlegst. Kein schlechtes Gewissen mehr am Feierabend.
E-Rechnung ohne Kopfzerbrechen
Du hinterlegst je Kunde das gewünschte Format, Fin3000 erzeugt die Rechnung als XRechnung oder ZUGFeRD nach EN 16931. Empfangen musst du E-Rechnungen im inländischen B2B seit 2025, ausstellen ab 2027 bzw. 2028 — Kleinunternehmer sind vom Ausstellen ausgenommen (§ 27 Abs. 38 UStG, § 34a UStDV).
Mehr erfahrenPrüfung? Alles griffbereit
Finalisierte Belege liegen 10 Jahre unveränderbar in Deutschland — länger als die gesetzliche Frist von 8 Jahren für Rechnungen und Buchungsbelege (§ 147 Abs. 3 AO). Kommt eine Prüfung, findest du deine Belege wieder — inklusive Nachweis, wer wann was gebucht hat.
Mehr erfahrenUmsatzsteuer ohne zweites Portal
Umsatzsteuer-Voranmeldung und EÜR gehen direkt aus Fin3000 ans Finanzamt. Kein ELSTER-Portal, kein Abtippen — du siehst alles vorher durch und drückst ab.
Mehr erfahrenKontoumsätze buchen sich zu
Deine Kontoumsätze landen in der Buchhaltung und werden den passenden Rechnungen zugeordnet. Viele deutsche Banken sind über die gesetzlich geregelte PSD2-Bankschnittstelle angebunden — enthalten ab dem Pro-Tarif.
Mehr erfahrenNie wieder Belege abtippen
Beleg fotografieren — Fin3000 erkennt Lieferant, Betrag und Steuersatz und legt ihn richtig ab. Du prüfst nur noch nach.
Mehr erfahrenDein Steuerberater dankt es dir
DATEV-Export deiner Buchungen (EXTF) — damit dein Steuerberater ohne Umweg weiterarbeiten kann. Rückweg inklusive: DATEV-Daten lassen sich auch wieder einlesen.
Mehr erfahrenIn drei Schritten startklar
Kostenlos registrieren, Firmendaten eingeben, erste Rechnung schreiben. Keine Kreditkarte, keine Frist — der Free-Tarif bleibt kostenlos.
Ist Fin3000 wirklich kostenlos?
Ja – der Free-Tarif ist dauerhaft kostenlos, ohne Kreditkarte und ohne Frist. Enthalten sind Rechnungen, E-Rechnung, Buchhaltung, ELSTER und GoBD-gerechte Archivierung (5 Belege im Monat). Komfort wie der automatische Bankabgleich kommt ab dem Pro-Tarif. Du kannst also einfach loslegen und in Ruhe schauen, ob Fin3000 zu dir passt.
Ist Fin3000 bereit für die E-Rechnung?
Ja. Fin3000 erstellt XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen nach der Norm EN 16931 (§ 14 UStG). Empfangen musst du E-Rechnungen im inländischen B2B seit dem 1.1.2025, versenden ab dem 1.1.2027 bei über 800.000 € Vorjahresumsatz und ab dem 1.1.2028 für die übrigen Unternehmen; Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sind vom Versand ausgenommen (§ 27 Abs. 38 UStG, § 34a UStDV).
Hinweis: allgemeine Information, keine Steuerberatung im Sinne des § 2 StBerG.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Ausschließlich in deutschen Rechenzentren. Keine Drittanbieter-Tracker, keine externen Schriftarten. Für die Verarbeitung schließen wir mit dir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO; welche Dienstleister wir einsetzen, steht in der Datenschutzerklärung.
Kann mein Steuerberater auf Fin3000 zugreifen?
Ja. Dein Steuerberater bekommt einen eigenen Zugang mit eigenen Rechten, oder du übergibst die Buchungen als DATEV-Export.
Kann ich mehrere Firmen verwalten?
Ja. Du verwaltest mehrere Firmen in einem einzigen Fin3000-Konto — ohne für jede ein eigenes Abo zu bezahlen. Praktisch, wenn du neben dem Hauptgeschäft noch eine zweite Tätigkeit oder eine kleine GmbH führst.