Dauerfristverlängerung in Fin3000
Erstellt und verwaltet Anträge auf Dauerfristverlängerung. Gedacht für kleine Unternehmen und Freiberufler.
Wo das hingehört
Diese Funktion gehört zum Bereich Steuern & Auswertungen — Fin3000. Dort steht, wie sie mit den übrigen Funktionen zusammenspielt.
So arbeitet Dauerfristverlängerung
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist am 10. des Folgemonats fällig — für viele der engste Termin im Monat. Die Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV verschiebt ihn um einen Monat. Monatszahler melden dafür eine Sondervorauszahlung an, und genau deren Berechnung ist der Teil, den man ungern von Hand macht.
Schritt für Schritt
- Business Unit wählen. Die dort hinterlegte Steuernummer ist Voraussetzung; ohne sie wird der Antrag abgewiesen.
- Jahr und Anmeldungsrhythmus angeben: monatlich oder vierteljährlich.
- Fin3000 ermittelt die Vorauszahlungen des Vorjahres aus den Buchungen und rechnet daraus den Elftel-Betrag. Bei vierteljährlicher Anmeldung bleibt er bei null.
- Antrag prüfen und übermitteln — die Datenart heißt DAUERFRISTVERLAENGERUNG.
- Das Transferticket der Rückmeldung wird am Antrag gespeichert, dazu Status und Zeitpunkt der Übermittlung.
Grundlage der Sondervorauszahlung ist ein Elftel der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres. Fin3000 bildet dazu die Differenz aus vereinnahmter Umsatzsteuer und abziehbarer Vorsteuer über die Buchungen des Vorjahres, deckelt sie bei null und teilt durch elf; gerundet wird kaufmännisch auf den Cent. Welche Konten dabei als Vorsteuer zählen, hängt am Kontenrahmen — SKR03 nutzt den Bereich 1570 bis 1579, SKR04 den Bereich 1400 bis 1499.
Der angemeldete Betrag verschwindet nicht. In der Voranmeldung für den letzten Zeitraum des Jahres wird er als Kennzahl 39 ausgewiesen und zugleich von der Zahllast in Kennzahl 83 abgezogen; Fin3000 macht beides in einem Schritt, sobald die Sondervorauszahlung auf dem dafür vorgesehenen Konto gebucht ist. Je Business Unit und Jahr existiert genau ein Antrag — ein zweiter für dasselbe Jahr wird schon von der Datenbank abgewiesen.
Was die Funktion nicht tut
Fin3000 überwacht die Antragsfrist nicht: Der 10. Februar steht in keiner Prüfung, und wer zu spät stellt, erfährt es nicht von der Software. Ein Widerruf der Dauerfristverlängerung und eine berichtigte Anmeldung lassen sich über diese Funktion nicht einreichen. Ein Übertragungsprotokoll als PDF wird nicht erzeugt; gespeichert werden Transferticket, Antwortdaten und Status. Und die Berechnung ist nur so gut wie die Buchungen des Vorjahres — fehlen sie, weil das Jahr nicht in Fin3000 geführt wurde, kommt ein zu niedriger Wert heraus, der geprüft werden muss.
Dieser Text beschreibt die Funktionsweise der Software und ist keine Steuerberatung im Sinne von § 2 StBerG.
Häufige Fragen
Warum steht bei mir keine Sondervorauszahlung?
Bei vierteljährlicher Anmeldung fällt keine an. Der Betrag wird nur für Monatszahler berechnet.
Was passiert mit der Sondervorauszahlung am Jahresende?
Sie wird in der Voranmeldung des letzten Zeitraums als Kennzahl 39 angemeldet und von der Zahllast abgezogen.
DATEV-Import und -Export
Importiert und exportiert DATEV-EXTF-Daten und stellt zugehörige Belege und Freigabelinks bereit
Mehr erfahrenE-Bilanz
Bereitet Buchungsdaten für die E-Bilanz auf, ordnet Konten zur Taxonomie zu und erzeugt XBRL
Mehr erfahrenFinanzberichte
Zeigt BWA, EÜR, Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, OPOS und Umsatzberichte
Mehr erfahrenLiquiditätsvorschau
Plant erwartete Ein- und Auszahlungen wochenweise und zeigt die Entwicklung des Kontostands
Mehr erfahrenReverse-Charge-Auswertung
Ermittelt und prüft relevante Reverse-Charge-Umsätze aus den Buchungsdaten
Mehr erfahrenSchritt für Schritt
Passende Anleitungen
Diese Anleitungen führen dich durch die wichtigsten Aufgaben in diesem Bereich.
Alle Fin3000-Anleitungen