Eine Rechnung oder ein Angebot erstellen
Erstellen Sie einen Verkaufsbeleg und berichtigen Sie eine offene Rechnung bei Bedarf als neue Fassung.
Das erreichen Sie
Ein prüfbarer Entwurf ist gespeichert; nach der Finalisierung bleibt jede veröffentlichte Rechnungsfassung nachvollziehbar.
Schritt für Schritt
- 1
Öffnen Sie „Verkauf“, wählen Sie das Plus und den gewünschten Belegtyp.
- Woran Sie richtig sind
- Suchen Sie nach „Verkauf“.
- Danach sehen Sie
- Ein leerer Belegentwurf öffnet sich.
- Datenwirkung
- Ein Entwurf kann angelegt werden.
- 2
Wählen Sie Kunde, Datum und Positionen und speichern Sie zunächst als Entwurf.
- Woran Sie richtig sind
- Suchen Sie nach „Speichern“.
- Danach sehen Sie
- Der Beleg erscheint mit Status „Entwurf“ in der Liste.
- Datenwirkung
- Der Belegentwurf und seine Positionen werden gespeichert.
- 3
Prüfen Sie Vorschau, Summen und Zahlungsziel, bevor Sie finalisieren.
- Woran Sie richtig sind
- Suchen Sie nach „Finalisieren“.
- Danach sehen Sie
- Der Beleg erhält eine Nummer und ist gegen stilles Überschreiben geschützt.
- Datenwirkung
- Der Beleg wird als Fassung 1 mit unveränderlicher PDF und gegebenenfalls XML veröffentlicht.
- 4
Müssen Sie eine noch offene Rechnung berichtigen, wählen Sie „Bearbeiten“, prüfen Sie die Ziel-Fassung und erstellen Sie die neue Fassung.
- Woran Sie richtig sind
- Suchen Sie nach „Fassung erstellen“.
- Danach sehen Sie
- Die neue Fassung ist aktuell; vorherige Dateien und alle Feldänderungen bleiben im Attachment-Verlauf abrufbar.
- Datenwirkung
- Fin3000 speichert eine neue unveränderliche Rechnungsfassung, ersetzt nur die aktuelle sichtbare Ausgabe und protokolliert die Änderungen automatisch.
Durchgängiges Beispiel
Für „Musterkunde GmbH“ wird eine Rechnung mit 5 Stunden Beratung zu je 100,00 € netto als Entwurf gespeichert.
Wenn etwas nicht klappt
„Verkauf“ oder die beschriebene Aktion ist nicht sichtbar.
Mögliche Ursachen
- Der Funktionsbereich ist ausgeschaltet.
- Ihre Rolle besitzt nicht die benötigte Berechtigung.
- Die falsche Firma ist ausgewählt.
Sichere Lösung
- Prüfen Sie oben rechts die ausgewählte Firma.
- Bitten Sie den Kontoinhaber, den Bereich unter „Funktionen“ und Ihre Gruppe zu prüfen.
- Laden Sie die Seite danach neu und wiederholen Sie nur den noch nicht gespeicherten Schritt.
Reparatur erkannt: „Verkauf“ ist sichtbar und der erwartete Zustand kann ohne Umgehung geöffnet werden.
Datensicherheit: Bis zur sichtbaren Speicher- oder Sende-Bestätigung wurde keine Fachaktion ausgeführt.
Wenn es weiter nicht klappt: Wenn Rechte und Funktion stimmen, notieren Sie Seite, Uhrzeit und sichtbare Fehlermeldung für den Support – niemals Zugangsdaten.
„Bearbeiten“ ist deaktiviert oder Fin3000 verweigert eine neue Rechnungsfassung.
Mögliche Ursachen
- Der Zeitraum ist festgeschrieben oder das Wirtschaftsjahr geschlossen.
- Es besteht bereits eine Zahlung, Zahlungserinnerung, Mahnung, Storno-, Zeitabrechnungs-, Schlussrechnungs-, OSS- oder Bankverknüpfung.
- Die Rechnung wird durch die Fin3000-Abonnementbuchhaltung verwaltet.
Sichere Lösung
- Lesen Sie den direkt am Beleg angezeigten Sperrgrund.
- Öffnen Sie mit der angebotenen Aktion den zugehörigen Folgebeleg oder Vorgang.
- Nutzen Sie „Stornieren“ nur, wenn Fin3000 diese Rettungsaktion anbietet; umgehen Sie die Sperre nicht durch einen neuen Entwurf mit derselben Nummer.
Reparatur erkannt: Die Ursache ist nachvollziehbar; eine erlaubte Korrektur oder der richtige Storno-/Folgeweg kann gewählt werden.
Datensicherheit: Eine abgewiesene Berichtigung verändert weder die aktuelle Fassung noch frühere Dateien.
Wenn es weiter nicht klappt: Wenn der angezeigte Sperrgrund nicht zu den sichtbaren Folgeereignissen passt, notieren Sie Belegnummer, Uhrzeit und Fehlercode für den Support – niemals Zugangsdaten.
Ergebnis prüfen
Der Beleg erscheint in „Verkauf“ mit richtigem Typ, Kunden, Betrag und Status.
Datenwirkung und Rückweg
- Was verändert wird
- Ein neuer Verkaufsbeleg wird zunächst als Entwurf gespeichert.
- So korrigieren Sie es
- Entwürfe lassen sich bearbeiten oder löschen. Eine unbezahlte finalisierte Rechnung können Sie bis zur Festschreibung oder zum Jahresabschluss als neue Fassung berichtigen; danach verwenden Sie den angebotenen Storno- oder Folgebelegweg.