Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
Umsatzsteuer ausweisen oder nicht? Wer unter bestimmten Grenzen bleibt, kann sich die Umsatzsteuer sparen — mit Vor- und Nachteilen. Hier erfährst du, was die Kleinunternehmerregelung bedeutet und worauf du achten solltest.
Umsatzgrenzen und Voraussetzungen
Wer kann Kleinunternehmer sein?
Nach § 19 Abs. 1 UStG gilt die Regelung, wenn der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (Grenzen seit 01.01.2025). Anders als früher zählt der tatsächliche Umsatz, nicht eine Prognose: Wird die Grenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Regelung sofort ab dem Umsatz, der sie überschreitet.
Was bedeutet das in der Praxis?
- Keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen
- Kein Vorsteuerabzug auf Eingangsrechnungen
- Im Regelfall keine USt-Voranmeldung; Ausnahmen gelten insbesondere nach § 18 Abs. 4a UStG (z. B. bestimmte Reverse-Charge- oder innergemeinschaftliche Fälle)
- Pflichthinweis auf Rechnungen, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG gilt (z. B. "Kein Ausweis von Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG")
Vor- und Nachteile
Weniger Bürokratie, aber kein Vorsteuerabzug. Bei hohen Eingangsrechnungen (z. B. teure Ausstattung) kann der Verzicht auf die Regelung vorteilhafter sein. Die Entscheidung ist im Einzelfall mit einem Steuerberater zu klären.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung im Sinne des § 2 StBerG dar. Für individuelle steuerliche Fragen wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater.
Rechnungen als Kleinunternehmer
Fin3000 erstellt Rechnungen mit dem passenden Kleinunternehmer-Hinweis nach § 19 UStG.