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XRechnung-Pflicht 2025: Was Freiberufler jetzt wissen müssen

Redaktion fin3000

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland — auch Freiberufler — elektronische Rechnungen im strukturierten Format empfangen können. Der Versand wird schrittweise bis 2028 verpflichtend.

Klingt kompliziert? Ist es nicht. Hier ist alles, was du wissen musst.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist nicht einfach ein PDF per E-Mail. Eine E-Rechnung ist ein maschinenlesbares, strukturiertes Datenformat. In Deutschland gibt es zwei anerkannte Formate:

  • XRechnung: Reines XML-Format, ohne PDF. Wird vor allem von öffentlichen Auftraggebern und Großunternehmen verlangt.
  • ZUGFeRD 2.x: Hybridformat — ein normales PDF mit eingebetteter XML-Datei. Für Menschen lesbar, für Maschinen verarbeitbar.

Beide Formate erfüllen den europäischen Standard EN 16931, der in der EU-Richtlinie 2014/55/EU festgelegt ist.

Wer ist betroffen?

Jedes Unternehmen mit B2B-Rechnungen in Deutschland. Das schließt ein:

  • Freiberufler und Selbstständige
  • GmbHs, UGs und andere Kapitalgesellschaften
  • Einzelunternehmer mit Gewerbeschein

Zeitplan der Pflicht

Ab wann Was gilt
01.01.2025 Empfangspflicht: Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können
01.01.2027 Versandpflicht für Unternehmen mit > 800.000 € Jahresumsatz
01.01.2028 Versandpflicht für alle Unternehmen

Ausnahmen

  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind nicht betroffen
  • Kleinbetragsrechnungen unter 250 € (brutto) sind ausgenommen
  • Steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8–29 UStG sind ausgenommen

Was musst du als Freelancer jetzt tun?

1. E-Rechnungen empfangen können

Seit 2025 musst du in der Lage sein, E-Rechnungen von deinen Lieferanten zu empfangen. Das heißt: Du brauchst eine Software, die XRechnung- oder ZUGFeRD-Dateien öffnen und verarbeiten kann.

2. Dich auf die Versandpflicht vorbereiten

Ab 2027 bzw. 2028 musst du auch selbst E-Rechnungen versenden. Je früher du umstellst, desto weniger Stress.

3. Software einrichten

Mit fin3000 erstellst du XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen automatisch. Format pro Kunde konfigurierbar — oder fin3000 wählt automatisch das richtige Format.

XRechnung erstellen: So geht's mit fin3000

  1. Registrieren — Kostenlos, ohne Kreditkarte
  2. Firmendaten eingeben — Name, Adresse, Steuernummer, USt-IdNr.
  3. Kunde anlegen — fin3000 speichert das bevorzugte Rechnungsformat pro Kunde
  4. Rechnung erstellen — Positionen eingeben, fin3000 kümmert sich um den Rest
  5. Absenden — Per E-Mail oder als Download. XRechnung, ZUGFeRD oder PDF.

Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) E-Rechnungen erstellen?
Nein. Seit dem Jahressteuergesetz 2024 sind Kleinunternehmer vom Ausstellen einer E-Rechnung ausgenommen (§ 34a UStDV) — dauerhaft, nicht nur übergangsweise. Papier- und PDF-Rechnungen bleiben zulässig; für PDF ist die Zustimmung des Empfängers nötig. Empfangen musst du E-Rechnungen aber auch als Kleinunternehmer: Diese Pflicht gilt seit dem 1.1.2025 ohne Ausnahme.

Was passiert, wenn ich keine E-Rechnung ausstellen kann?
Ab der Versandpflicht drohen steuerliche Nachteile: Der Rechnungsempfänger könnte den Vorsteuerabzug verlieren, wenn die Rechnung nicht dem geforderten Format entspricht.

Reicht ein PDF per E-Mail als E-Rechnung?
Nein. Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Es muss ein strukturiertes Format sein (XRechnung oder ZUGFeRD).


Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung im Sinne des § 2 StBerG dar. Für individuelle steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater.