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GoBD-Checkliste 2026: So archivierst du rechtssicher

Redaktion fin3000

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) sind das Regelwerk für digitale Buchführung in Deutschland. Festgelegt im BMF-Schreiben vom 28.11.2019 — wegen der E-Rechnungspflicht zuletzt geändert am 14.07.2025 (Az. IV D 2 - S 0316/00128/005/088). Wer noch mit der Fassung von 2019 arbeitet, hat zwei Änderungen verpasst.

Klingt trocken — ist aber wichtig. Bei einer Betriebsprüfung wird genau hier hingeschaut.

Die GoBD-Checkliste: 10 Punkte

✓ 1. Unveränderbarkeit sicherstellen

Einmal gebuchte Belege dürfen nicht nachträglich verändert oder gelöscht werden. Korrekturen müssen als neue Buchung (Stornobuchung) erfolgen.

Praxis: Nutze eine Software, die Belege nach dem Buchen automatisch sperrt. fin3000 macht das standardmäßig.

✓ 2. Nachvollziehbarkeit gewährleisten

Jede Buchung muss einem Beleg zugeordnet werden können („Keine Buchung ohne Beleg"). Der Zusammenhang zwischen Buchung und Beleg muss jederzeit erkennbar sein.

✓ 3. Vollständigkeit prüfen

Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst sein. Keine Buchung darf fehlen, keine darf doppelt sein.

✓ 4. Zeitgerechte Erfassung

Belege müssen zeitnah erfasst werden — das bedeutet innerhalb von 10 Tagen. Barbelege sogar täglich.

✓ 5. Ordnungsmäßige Aufbewahrung

Digitale Belege müssen 8 Jahre aufbewahrt werden (§ 147 Abs. 3 AO, seit 2025). In einem Format, das jederzeit lesbar ist. Originäre digitale Belege (z.B. PDF-Rechnungen per E-Mail) dürfen nicht ausgedruckt und dann digital entsorgt werden — das digitale Original muss erhalten bleiben.

Neu seit dem 14.07.2025: Bei E-Rechnungen kommt es auf den strukturierten Datensatz an, nicht auf das Bild. Bei einem hybriden Format wie ZUGFeRD reicht deshalb die Aufbewahrung des XML-Teils — solange der PDF-Teil keine zusätzlichen Angaben enthält. Und wenn du Ausgangsrechnungen aus einer Rechnungssoftware erstellst, musst du kein PDF-Abbild archivieren, sofern sich jederzeit eine inhaltsgleiche Kopie erzeugen lässt.

✓ 6. Verfahrensdokumentation erstellen

Du brauchst eine Dokumentation, die beschreibt:
- Welche Software nutzt du?
- Wie werden Belege erfasst?
- Wie werden Daten gesichert?
- Wer hat Zugriff?

Praxis: Die Angaben zur Software — Speicherort, Aufbewahrungsdauer, Zugriffsrechte, Protokollierung — liefert dir fin3000. Wie in deinem Betrieb Belege ankommen und wer sie erfasst, musst du selbst beschreiben. Muster-Vorlagen gibt es bei Steuerberaterverbänden, meist kostenlos.

✓ 7. Internes Kontrollsystem (IKS)

Es muss Kontrollen geben, die sicherstellen, dass die Buchführung korrekt ist. Das kann so einfach sein wie: regelmäßiger Bankabgleich, Vieraugenprinzip bei größeren Buchungen.

✓ 8. Datensicherung

Regelmäßige Backups deiner Buchhaltungsdaten. fin3000 sichert die Daten auf seinen Servern. Zieh dir trotzdem regelmäßig einen eigenen Export: Unsere AGB verpflichten dich in § 4.4 dazu, und im Ernstfall bist du damit unabhängig.

✓ 9. Datenzugriff für Betriebsprüfer

Bei einer Betriebsprüfung muss der Prüfer Zugriff auf deine Daten bekommen — entweder als Export (GDPdU/GoBD-Format) oder als Lesezugriff auf die Software.

✓ 10. Keine Datenträgerüberlassung ohne Schutz

Wenn du Daten auf einem USB-Stick o.ä. übergibst, müssen diese verschlüsselt sein.

Was passiert bei Verstößen?

Bei einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt die Buchführung verwerfen und die Besteuerung schätzen — meistens zu deinem Nachteil. Das kann teuer werden.

GoBD mit fin3000 automatisch erfüllen

fin3000 wurde von Anfang an für GoBD-Konformität gebaut:

  • Unveränderbare Belege — Nach dem Buchen gesperrt
  • Alles nachvollziehbar — Jede Änderung wird protokolliert
  • 8 Jahre Aufbewahrung — In deutschen Rechenzentren
  • Export für Betriebsprüfer — GDPdU-konformer Datenexport

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung im Sinne des § 2 StBerG dar. Für individuelle steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater.